Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren (Albert Schweitzer)

 

Stiftungen gewinnen immer mehr an Bedeutung, seit der Jahrtausendwende wird von der Renaissance des Stiftens gesprochen.

 

Welche Zwecke werden mit einer Stiftung verfolgt?

·     92 % aller Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützige Stiftungen. Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn sie z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sport, Gesellschaft, Kunst, Religion und Kirche, Umwelt oder Wissenschaft fördert.

·       Von den 8 % der Stiftungen, die nicht gemeinnützig sind, ist der größte Anteil die sog. Familienstiftung. Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung der Unternehmerfamilie und der Fortbestand des Unternehmens.

 

Es gibt vielerlei Stiftungsformen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung.

·     Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Der Stifter hat umfassende Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung der Stiftung. Er schafft die Struktur für die Selbstverwaltung der Stiftung. Er gibt den Zweck, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben vor. Der Stifter bringt ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung ein. Bei der Gründung der Stiftung zu Lebzeiten wird der Stifter oft Mitglied im Vorstand oder in einem Kontroll- bzw. Beratungsorgan.

·    Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß einer Auflage im Schenkungsvertrag verwaltet. Hier ist die Stiftungsaufsicht nicht beteiligt. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und ist bei der zuständigen Finanzbehörde zu beantragen.

 

Auf welche Punkte sollte bei der Errichtung der Stiftung geachtet werden?

Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt, gut sichtbar ist dies z.B. bei der Nobelstiftung aus dem Jahr 1900. Da sich in der Zukunft die Umstände verändern können, sind die Stiftungsdokumente entsprechend sorgsam, vorausschauend und flexibel zu gestalten. Steuerliche Aspekte sind bei der Errichtung zu berücksichtigen, sollten jedoch bei der Gestaltung nicht der ausschlaggebende Aspekt sein. Vielmehr entscheidend ist, dass langfristig den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Stifters entsprochen wird.

 

Wann ist der beste Zeitpunkt zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung? Zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Eine gemeinnützige deutsche Stiftung kann zu beiden Zeitpunkten gegründet werden. Es ist von der Situation des einzelnen abhängig, welches der beste Zeitpunkt ist. 

 

Bei einer Gründung zu Lebzeiten kann der Stifter aktiv bei der Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke mitgestalten. Der Stiftungsvorstand hat die Möglichkeit die Beweggründe des Stifters zu verstehen, zu verinnerlichen und die Stiftung im Sinne des Stifters nach seinem Ableben entsprechend zu führen. Zugleich kann die Einbringung von Vermögen in die gemeinnützige Stiftung steuerlich berücksichtigt werden und die derzeitige Einkommensteuerbelastung mindern, wie z.B. bei Spenden.

 

Für eine Stiftung von Todeswegen könnte sprechen, dass der Stifter sein Vermögen noch nutzen kann. Oft wird der Königsweg gegangen. Die gemeinnützige Stiftung wird zu Lebzeiten gegründet und mit genügend Vermögen ausgestattet, so dass sie ihre Arbeit aufnehmen kann. Zum Todeszeitpunkt wird dann weiteres Vermögen der Stiftung zugeführt.

 

In welchem Land soll ich meine gemeinnützige Stiftung gründen? Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder die Schweiz?

Es ist wiederum von der Situation des einzelnen abhängig. Das Liechtensteiner Stiftungsrecht weist derzeit noch mehr Flexibilität auf, z.B. im Hinblick auf die Änderung von Stiftungsdokumenten oder die Wahl der Anlageklassen (beispielsweise Stiftungsvermögen soll in Aktien investiert sein). Durch das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrecht vom 22. Juli 2021 wurde nun auch die Flexibilität bei deutschen gemeinnützigen Stiftungen geschaffen.

 

Wie ist der grobe Ablauf bei einer Stiftungsgründung?

1. Vorüberlegungen:

- rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung?

- zu Lebzeiten oder Gründung einer Stiftung von Todeswegen

- in welchem Land soll die Stiftung gegründet werden?

- welchen Stiftungszweck möchte ich verfolgen?

- welcher Namen soll die Stiftung haben

2. Entwurf der schriftlichen Satzung und des Stiftungsgeschäfts

3. Abstimmung der Entwürfe mit der zuständigen Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt.

4. Einreichung von Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäfts bei der Stiftungsaufsicht mit dem Antrag auf Anerkennung.

5. Einreichung beim zuständigen Finanzamt mit Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Antrag auf Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen

6. Nach Anerkennung Einzahlung des Stiftungskapitals/Übertragung des Stiftungsvermögens.

 

******

 

 

Diese Artikel bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage (Stand Juli 2021). Es kann nicht als Garantie für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis angesehen werden. Die Hinweise können weder den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, noch ein Beratungsgespräch ersetzen. Vielmehr ist der individuelle Einzelfall zu begutachten.